GTA

Kooperationsvertrag / Lehr- und Lernpartnerschaftsvertrag CULTUS+

 

 

zwischen

der Evangelischen Grundschule Cultus+

Hallesche Str. 27, 04838 Eilenburg

 

und dem

 

Hort der Evangelische Grundschule Cultus+ / Hort der Begegnung

Hallesche Str. 27, 04838 Eilenburg

 

 

unter der Trägerschaft CULTUS+ Freie Schule Eilenburg e.V.

Bahnhofstraße 23, Wasserturm, 04838 Eilenburg

 

 

wird auf der Grundlage der Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Kooperation von Grundschule und Hort vom Juli 2007 und auf der Grundlage des schuleigenen Konzeptes folgende Vereinbarung über die Kooperation und Ausgestaltung der Lehr- und Lernpartnerschaft geschlossen.

 

  1. Gemeinsames Engagement zur Bildung und Erziehung als Basis der Lehr- und Lernpartnerschaft

 

Schule und Hort haben den Anspruch, dass alle Kinder zusammen lernen, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem persönlichen Leistungspotential. Der Name CULTUS+ visualisiert unseren Bildungsanspruch. Das „Plus“ steht für ganzheitliche Bildung und verkörpert alle Bereiche, die den persönlichen Horizont unserer Kinder zusätzlich erweitern. Die Kinder erhalten die Möglichkeit Fähigkeiten zu entwickeln, um stets auf neue Anforderungen im Leben flexibel und kreativ zu reagieren – mit einem Plus an Angeboten. Diese erlauben eine allseitige, individuelle Förderung für jeden Schüler über den gesamten Tagesablauf. Der 45 – Minuten – Stundentakt ist durch einen Blockunterricht mit individuell gestalteten Lernphasen aufgehoben. Moderne Methodik und Didaktik des Lernens fließen in unsere Unterrichtsgestaltung mit ein (Rhythmisierung, Binnendifferenzierung) und ermöglichen ein verändertes Lernen, d.h. für uns:

 

  • weniger Frontalunterricht, mehr handlungs- und ergebnisorientierter Unterricht
  • mehr Eltern sowie außerschulische Kooperationspartner in den Schulalltag einbeziehen, um das Lernen am Modell zu ermöglichen
  • individuelle Lernphasen mit offenen Lernformen anbieten, die wiederum leistungsdifferenzierten Unterricht unterstützen.

 

Lernaufträge werden regelmäßig über den ganzen Schulalltag verteilt, so dass die Kinder die Möglichkeit haben, frisch erworbenes, theoretisches Wissen in der Freizeitgestaltung auszuprobieren und zu be“greifen“.

 

Eine regelmäßige und hohe Anzahl von Wiederholungen führt zu Automatisierungen, die einen schnellen und effektiven Lernprozess begünstigen. Deshalb gilt für uns, richtiges Üben optimal über den ganzen Tag zu verteilen und sicherzustellen. Eine enge Verknüpfung von Schule und Hort der Begegnung in der gesamten Tagesstruktur ist unerlässlich und setzt eine zuverlässige Lehr- und Lernpartnerschaft voraus, um anzustrebende Erziehungs- und Bildungsziele gleichermaßen realisieren zu können.

Die Schüler sind individuelle Persönlichkeiten, welche von den pädagogischen Mitarbeitern und den Lehrkräften respektiert und geachtet werden. Das geistige, persönliche und leibliche Wohl der Kinder liegt uns am Herzen. Eine professionelle, vertrauensvolle, einfühlsame und offene Arbeit mit jedem Schüler und dessen Familie ist für die Gestaltung eines individuellen Entwicklungsprozesses erforderlich.

Die Schüler lernen fächerübergreifend sowie jahrgangsübergreifend mit- und voneinander.

 

  1. Gemeinsame Ziele der Lehr- und Lernpartnerschaft

 

Das Ziel unserer professionellen Begleitung des kindlichen Entwicklungs- und Lernprozesses ist eine enge, vertrauensvolle und effektive Lehr- und Lernpartnerschaft, mit folgenden Inhalten:

 

  • Gemeinsame Förderung grundlegender Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler im Bereich der Wahrnehmung, der Kognition sowie der Sprache
  • Förderung sämtlicher Kompetenzen, vor allem im sozial - emotionalen Bereich
  • gemeinsame Organisation von Lernumgebungsarrangements zum Erwerb wichtiger Schlüsselqualifikationen
  • Unterstützung der Lehrkräfte durch die pädagogischen Fachkräfte bei der Umsetzung und Erstellung personenbezogener Förderpläne
  • gegenseitige Hilfe beim Erwerb von Fähigkeiten im Umgang mit verschiedenen Hilfsmitteln und Materialien
  • gemeinsam geführte Entwicklungsgespräche mit den Eltern, zum frühzeitigen Erkennen individueller sowie entwicklungsspezifischer Besonderheiten und zur Absprache von Förderplänen
  • gemeinsame Maßnahmen im Bereich des Qualitätsmanagements
  • gemeinsame Organisation von Schulfesten und -ritualen

 

Entscheidend für diese intensive Zusammenarbeit ist, dass Lehrkräfte und Erzieher:

 

  • Bereitschaft und Offenheit für Veränderungen einbringen
  • Verständnis für unterschiedliche Entwicklungsprozesse der Kinder zeigen
  • die Arbeit und die Position des Anderen achten und wertschätzen
  • sich gegenseitig Akzeptanz, Vertrauen und Sicherheit geben
  • ihre Kompetenzen und Ressourcen dem Anderen im Rahmen der eigenen Möglichkeiten öffnen

 

  1. Gemeinsame Kooperationsvorhaben

 

Grundlegend für eine individuelle Planung der Förder- und Bildungsangebote sowie für eine optimale Gestaltung der Lern- und Erfahrungswelt unserer Schüler sind einerseits die Zusammenarbeit im Schulalltag, andererseits die gemeinsam geführten Eltern- und Entwicklungsgespräche. Durch die Lehrkraft und die pädagogische Fachkraft werden notwendige Förderpläne erstellt. Anhand dieser Pläne können die Lehrkräfte sowie die pädagogischen Fachkräfte spezielle Angebote gestalten, um die Schüler in ihrer Entwicklung und Bildung gezielt zu unterstützen. Die Förderpläne werden individuell aktualisiert. Resultate und Inhalte werden den Eltern im Entwicklungsgespräch mitgeteilt.

 

Inhaltliche Konzeptionen, Förder- und Organisationsschwerpunkte der Schule sowie des Hortes der Begegnung werden miteinander geklärt und abgestimmt.

Weitere Vorhaben sind:

 

  • gemeinsame Planung und Durchführung von Projekten mit Kooperationspartnern und Festen
  • gemeinsame Planung und Durchführung von thematischen Elternabenden
  • gemeinschaftliche Gestaltung von Informationsveranstaltungen (Bsp.: Tag der offenen Tür)
  • gemeinsame Fort- und Weiterbildungen

 

 

Die Angebote werden unter gemeinschaftlicher Verantwortung und Aufsicht organisiert und durchgeführt. Individuelle Lernphasen mit offenen Lernformen zur Unterstützung der gezielten Förderung jedes einzelnen Schülers erfordert zusätzlich die Mithilfe pädagogischer Fachkräfte.

 

Diese individuellen Lernphasen, die aktive Pausengestaltung zwischen den Kernunterrichtszeiten sowie die Ferienzeit unterliegen dem Hort der Begegnung. Diese Angebote sind für alle Kinder offen und orientieren sich am sächsischen Bildungsplan.

Die Teilnahme aller Kinder am gemeinsamen Frühstück und am Morgenkreis ist erwünscht.

 

4. Ganztagsangebot

 

Schule und Hort befinden sich in einem Gebäude. Räumlichkeiten werden von Schule und Hort genutzt und durch die Leitungen koordiniert. Gleiches gilt für die Nutzung der Außenanlagen und Ausstattungsgegenstände (Computer, Spielgeräte etc.)

Dies sorgt für optimale Voraussetzungen einer qualitativ hochwertigen und pädagogisch sinnvollen Zusammenarbeit. Dabei spielt die Partizipation aller am Bildungsprozess beteiligten, vor allem aber der Schüler, eine gewichtige Rolle. Schule und Hort sollen von den Kindern als Lern- und Erfahrungsort wahrgenommen werden.

Da Schule und Hort eigenständige Einrichtungen sind, ist der Schulleiter für Angebote der Schule, der Hortleiter für Angebote seitens des Schulhortes verantwortlich. Die Leiter beider Einrichtungen arbeiten eng zusammen, die Weisungsbefugnisse bleiben unverändert.

Die Ganztagsangebote finden in der Regel an mind. 3 Tagen in der Woche in der Zeit von 14:30 Uhr und 15:30 Uhr statt. Die Kinder wählen hier zwischen verschiedensten Angeboten, wie z.B. Computer, Tanz, Bewegung, Gesunde Ernährung, Theater. Außerdem liegen in diesem Bereich ebenso die Koordination der Klassensprecher und Streitschlichter.

 

Ganztagsangebote werden nach konkreter Ausgangsanalyse erstellt. Am Anfang steht jeweils die aktuelle Bedarfsanalyse. Während der Durchführungsphase werden Beteiligung und Mitwirkung der Kinder erfasst. Der Schülerrat evaluiert mittels Befragung am Ende jedes Schulhalbjahres das GTA-Angebot. Daraufhin wird über Weiterführung, Ausbau oder Veränderung bestehender Angebote in der Schulkonferenz entschieden und die Planung neuer Angebote in Angriff genommen.

Die Schulkonferenz setzt sich aus Schulleiterin, Hortleiterin, Schulteam, Hortteam sowie dem Elternrat zusammen.

 

  1. Gemeinsame Reflexion

 

Täglich erfolgen gemeinsame Absprachen, persönliche Dialoge und Erfahrungsaustausch zwischen der Lehrkraft und der pädagogischen Fachkraft.

Wöchentlich finden Dienstberatungen oder Teamsitzungen der Mitarbeiter in der Schule statt.

Monatlich wird ein Gespräch mit dem Vorstand des Trägervereins geführt.

 

In Zukunft nehmen wir gemeinsam an Supervisionen teil.

 

 

Kontinuierliche Reflexion sowie Evaluation werden gemeinsam im Sinne einer qualitativ erfolgreichen Arbeit durchgeführt. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die weitere Gestaltung der individuellen Lernangebote sowie für die zukünftige Ausgestaltung unserer gemeinsam bestehenden Lehr- und Lernpartnerschaft.

 

 

  1. Dauer und Gültigkeit der bestehenden Lehr- und Lernpartnerschaft

 

Die Lehr- und Lernpartnerschaft tritt mit Wirkung vom 20.01.2017 in Kraft und ist bis zum Widerruf gültig.